Elektronische Stimmabgabe

Unter elektronischer Stimmabgabe (e-voting) waren ursprünglich beliebige elektronische Hilfsmittel zur Stimmabgabe und zum Auszählen der Stimmen gemeint. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz von Wahlcomputern im Wahllokal oder erste Ansätze zu Wahlen über das Internet (i-voting) vom heimischen PC aus.

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Elektronische Stimmabgabe

ICT-Systeme

Heute geht es um zuverlässige, sichere Systeme, die eine elektronische Stimmabgabe via Internet (möglicherweise auch über Mobilgeräte), unterstützen. Dem heutigen Stand der IT / ICT entsprechend, werden die Daten in weiteren Systemen verarbeitet, von denen sie aber strikt getrennt sind. Eine andere wichtige Leistung ist die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses. Dabei muss auch die sogenannte Verifizierbarkeit gewährleisten, dass Fehlfunktionen im Abstimmungs-/Wahlablauf, Softwarefehler, menschliche Fehlleistungen oder Manipulationsversuche erkannt und korrigiert werden können. Dazu gehört auch, dass Abstimmende zuverlässig kontrollieren können, dass ihre Stimme das System unverändert erreicht hat und nicht – beispielsweise durch ein Schadprogramm auf dem verwendeten Computer – manipuliert wurde.[1]

Häufig wird der englischsprachige Begriff E-Voting (e- von electronic) verwendet, seltener auch E-Balloting (E-Abstimmen). Mit E-Collecting werden ICT-Systeme bezeichnet, die das Sammeln von Unterschriften unterstützen – für Petitionen, Volksinitiativen (in Deutschland auch Bürger-/Volksbegehren, Bürger-/Volksinitiative (D)), Referenden.

  1. bk.admin.ch : Themen : Politische Rechte : Vote électronique – Überblick (Memento vom 24. Juni 2015 im Internet Archive) (de / fr / it / rm / en) – Bundeskanzlei, bk.admin.ch.

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